Claus Herrmann
Versicherungs- und Immobilienmakler



Maklervertrag & -vollmacht























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Makler-Vertrag



Auftraggeber:

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Name, Vorname

Name, Vorname

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Straße, Hausnummer

Straße, Hausnummer

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PLZ, Ort

PLZ, Ort

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Telefon - Festnetz

Telefon - Festnetz

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Telefon - Mobil

Telefon - Mobil

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E-Mail-Adresse

E-Mail-Adresse



Mehrere Auftraggeber werden nachstehend gemeinschaftlich als „Auftraggeber“ bezeichnet.

1. Maklerauftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Makler

Claus Herrmann

Versicherungs- und Immobilienmakler

Elbchaussee 435a

22609 Hamburg


auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen und der beigefügten Allgemeinen Mandatsbestimmungen, Versicherungsverträge1 zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.

Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler nach Informationen sowie auf Anforderung des Auftragsgebers die nachfolgenden Leistungen:



Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse

Leistungsansprüchen und Schadensfällen

Darüber hinausgehende Betreuungsleistungen sind nicht vereinbart und bedürfen im Einzelfall eine gesonderte Vereinbarung! Eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht von der Maklertätigkeit umfasst.







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Besondere Vereinbarungen:























































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2. Pflichten und Leistungen des Maklers

Der Auftraggeber beauftragt den Makler im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu handeln. Dabei werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung, als auch die jeweilige Situation des Auftraggebers berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht.

Der Makler erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz. Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde.

Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrages in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.

Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.

Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren.

Der Makler ist befugt, Abwicklungsplattformen, Vergleichsplattformen und andere Dienstleistungsunternehmen nach billigem Ermessen einzuschalten, um seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.



3. Vollmachten

Der Makler ist befugt, den Auftraggeber zu vertreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der vom Auftraggeber als gesonderte Urkunde erteilten Vollmacht. Diese ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages. Der Makler darf Untervollmachten erteilen.



4. Vergütung

Die Versicherungsunternehmen tragen gewohnheitsrechtlich die Vergütung für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten des Maklers in Form der Courtage, die als Bestandteil in die Versicherungsprämie eingerechnet ist. Dem Auftraggeber entstehen i. R. keine weiteren Kosten. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. Die Höhe der Courtage legt der Makler dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich offen soweit er nicht bereits gesetzlich hierzu verpflichtet ist.



5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler entsprechend dem Umfang des erteilten Maklerauftrages über alle Umstände, die für die Bedarfsanalyse und die Tätigkeit des Maklers von Belang sind, zu informieren. Der Auftraggeber ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, vertrags- und risikorelevante Änderungen seiner persönlichen und finanziellen Situation, die den Versicherungsschutz betreffen (beispielsweise Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung etc.), dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen.









  1. Laufzeit / Kündigung

Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten (Auftraggeber oder Makler) mit einer Frist von drei Monaten zum Quartals-Monatsende schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax) gekündigt werden.











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7.Wechsel des Vertragspartners



Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z.B. im Rahmen des Geschäftsbetriebes) ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird.

Der Makler wird den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Maklerwechsel binnen vier Wochen seit Kenntnis bzw. Kennenmüssen von dem Maklerwechsel zu widersprechen.





8.Schriftform / Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig oder undurchführbar sein oder werden, oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und individuellen Vorstellungen der Parteien soweit wie möglich entspricht.

9. Belehrung über ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht

Der Auftraggeber erkennt an, über das ihm nach den Bestimmungen der Verbraucherschutzgesetzgebung zustehende Widerrufsrecht in einer gesonderten Urkunde (Widerrufsbelehrung) belehrt worden zu sein, soweit dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es besteht Einigkeit, dass die Widerrufsbelehrung NICHT die Vereinbarung eines vertraglichen Rücktritts bzw. Widerrufsrechts darstellt. Es ist der ausdrückliche Wunsch beider Vertragspartner, dass ein vertragliches Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht nicht besteht. Ein Widerrufsrecht besteht also nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

10. Datenschutz und Verwendung von Daten

  • Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten wie Kunden-, Vertrags- und Leistungsdaten, einschließlich der Daten der besonderen Art (z.B. Gesundheitsdaten), Informationen und Unterlagen, sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, gemäß den Bedingungen des als Anlage 2 diesem Vertrag beigefügten Merkblattes zur Datenschutzerklärung erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ich habe das beigefügte Merkblatt zur Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und verstanden. Mit der im Merkblatt formulierten Einwilligungserklärung bin ich einverstanden und stimme dieser zu.

  • Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten wie Kunden-, Vertrags- und Leistungsdaten, einschließlich der Daten der besonderen Art (z.B. Gesundheitsdaten), Informationen und Unterlagen im Rahmen einer etwaigen Vertragsübernahme durch bzw. einer etwaigen Vertragsübertragung auf einen anderen oder weiteren Makler, weitergegeben werden.

11. Kommunikationserklärungen

  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zur Vereinfachung der Geschäftsabwicklung einschließlich des Angebots weiterer

Maklerleistungen der Makler und/oder ein Unterbevollmächtigter, insbesondere die Qualitypool GmbH, Hansestraße 14, 23558 Lübeck mich telefonisch, per Telefax oder elektronischer Post kontaktiert. Ich bin damit einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zum Angebot weiterer Beratungsleistungen, insbesondere aus dem Finanzierungs-,

Kredit- und Geldanlagenbereich, der Makler, ein Unterbevollmächtigter, insbesondere die Qualitypool GmbH, deren verbundene

Unternehmen, insbesondere die Dr. Klein & Co. AG und/oder ein Vertriebspartner der Qualitypool GmbH, mich telefonisch, per Telefax oder elektronischer Post kontaktiert. Ich bin damit einverstanden, dass die vom Makler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.

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Die vorstehenden Einwilligungen kann ich teilweise oder vollständig jederzeit durch eine formlose Mitteilung über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen:

per Post: Claus Herrmann – Versicherungs- & Immobilienmakler / Elbchaussee 435a , 22609 Hamburg

per E-Mail: Makler@Kanzlei-CHerrmann.de

per Telefax: 040-531 048 35

12. Empfangsbestätigung

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, folgende Unterlagen erhalten zu haben:

  • eine Ausfertigung dieses Vertrages

  • eine Ausfertigung der Vollmacht, sofern eine Vollmacht erteilt worden ist

  • die Allgemeinen Mandatsbestimmungen

  • das Merkblatt zur Datenschutzerklärung

  • eine Widerrufsbelehrung, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht




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Ort, Datum

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1. Auftraggeber

2. Auftraggeber

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Ort, Datum

Makler





















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Name, Vorname

Name, Vorname

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Straße, Hausnummer

Straße, Hausnummer

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PLZ, Ort

PLZ, Ort

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

Claus Herrmann, Versicherung- & Immobilienmakler

Name, Vorname

- nachfolgend „Makler“ genannt -

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Firma: Claus Herrmann – Versicherungs- & Immobilienmakler

Anschrift: Elbchaussee 435a / 22609 Hamburg

Telefon/Email/Fax: Tel: 040-53250056 / Makler@Kanzlei-CHerrmann.de / 040-53104835

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Erklärungen des Auftraggebers

Ich verlange ausdrücklich, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt (§ 357 Abs. 8 BGB).

Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).

Datum: -------------------------------------------- Unterschrift: ----------------------------------------------------------------________ Seite 8 von 16

Allgemeine Mandatsbestimmungen

zum Maklerauftrag

§ 1 Besondere Pflichten des Maklers im Versicherungsgeschäft

Der Makler wird

1. den Versicherungsbedarf des Auftraggebers auf Grund einer Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kundenwünsche im Rahmen des Umfangs des erteilten Maklerauftrags unter Berücksichtigung der Angaben des Auftraggebers ermitteln;

2. den Versicherer aus dem Kreis der mit dem Makler kooperierenden Versicherer auswählen; auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine entsprechende Liste zur Verfügung gestellt. Der Makler untersucht regelmäßig den Markt und selektiert die kooperierenden Versicherer zu einer repräsentativen Marktauswahl. Hierbei werden nur Versicherer berücksichtigt, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind bzw. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht unterliegen, ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren;

3. dem Auftraggeber bedarfsgerechte Versicherungen aus dem Angebot der kooperierenden Versicherer nach den jeweiligen Marktverhältnissen vermitteln. Der Makler berichtet zeitnah über das Ergebnis seiner Bemühungen, den gewünschten Versicherungsschutz zu beschaffen;

4. die im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem Auftraggeber vereinbarten Kriterien für die Auswahl des Produktanbieters und des Produkts beachten;

5. wenn Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Auftraggebers erkennbar ist oder auf entsprechende Anfrage des Auftraggebers, dessen Versicherungsverträge überprüfen und ihn über die etwaige Notwendigkeit einer Anpassung des bestehenden Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse aufklären;

6. den Auftraggeber in Schadensfällen unterstützen, die Schadensregulierung auf Wunsch des Auftraggebers überwachen und ggf. erforderliche Verhandlungen mit dem Versicherer führen; zur Anzeige von Schadensfällen siehe §8 Abs. 3.

7. dem Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss der Beratung und vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss eine Abschrift des Beratungsprotokolls (§ 4 Abs. 3 dieser Mandatsbestimmungen) zur Verfügung stellen.



§ 2 Besondere Pflichten des Maklers im Investment-/Kapitalanlagegeschäft

Der Makler wird

1. ein Anlegerprofil des Auftraggebers für Vermögensaufbau und Kapitalanlage auf Grundlage seiner Angaben erstellen;

2. auf Basis des Anlegerprofils ein individuelles Konzept für Vermögensaufbau und/oder Kapitalanlage erarbeiten. Die Anlageberatung und/oder -vermittlung bezieht sich ausschließlich auf Investmentfonds, Empfehlungen zur Depotoptimierung unter dem Aspekt der Risikodiversifizierung mit Investmentfonds sowie auf Bausparverträge und Immobilien;

3. den Produktanbieter aus dem Kreis der mit dem Makler kooperierenden Unternehmen auswählen und sich bemühen, die vom Auftraggeber ausgewählten Anlageprodukte zu vermitteln;



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4. die im Rahmen der Bedarfsermittlung vereinbarten Kriterien und Merkmale des Anlegerprofils bei der Auswahl der Produktanbieter und der Produkte beachten;

5. den Auftraggeber auf dessen Anfrage über etwaige Anpassungen oder Neuordnungen seines Investment-/ Kapitalanlagebestands beraten.

6. Eine Abschrift des Beratungsprotokolls (§4 Abs.3 dieser Mandatsbestimmungen) stellt der Makler dem Auftraggeber unverzüglich nach Abschluss der Beratung und vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss zur Verfügung. Wählt der Auftraggeber für die Anlageberatung Kommunikationsmittel, die die Übermittlung des Protokolls vor Abschluss des Geschäfts nicht gestatten, sendet der Makler dem Auftraggeber das Protokoll unverzüglich nach der Beratung zu. Wird in diesem Fall das Geschäft auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ausgeführt, bevor er das Protokoll erhalten hat, so gewährt ihm der Makler ein innerhalb von einer Woche auszuübendes Rücktrittsrecht für den Fall, dass das Beratungsprotokoll unrichtig oder unvollständig ist.

§ 3 Besondere Pflichten des Maklers im Finanzierungsgeschäft

Der Makler wird

1. den Finanzierungsbedarf des Auftraggebers auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers ermitteln, ggf. einen bestehenden Kreditvertrag im Hinblick auf die Konditionen prüfen und ein geeignetes Finanzierungskonzept erstellen;

2. den Kreditgeber aus dem Kreis der mit dem Makler kooperierenden Unternehmen auswählen und sich bemühen, dem Auftraggeber den Kredit zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrags nachzuweisen;

3. den Auftraggeber bei der Erlangung der Finanzierung unterstützen und gegebenenfalls erforderliche Verhandlungen mit den Kreditgebern führen.



§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten des Maklers

1. Die Erreichung bestimmter Anlageergebnisse im Bereich Investment-/Kapitalanlagen bzw. der Abschluss der vom Auftraggeber gewünschten Verträge zu den von ihm gewollten Konditionen durch die Produktanbieter im Finanzierungsbereich kann nicht gewährleistet werden.

2. Die Vermittlung von Versicherungen, die Vermittlung von Investment-/Kapitalanlageprodukten sowie die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrages obliegen dem Makler als Hauptleistungen.

3. Der Makler erstellt eine Beratungsdokumentation für den Auftraggeber (siehe§ 1 Abs.7. § 2 Abs. 6 und § 8 Abs. 4 dieser Mandatsbestimmungen).

4. Der Makler ist befugt, Abwicklungsplattformen und andere Dienstleistungsunternehmen nach billigem Ermessen einzuschalten, um seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

§ 5 Vollmacht

Der Umfang der Vertretungsbefugnisse des Maklers ergibt sich aus der von dem Auftraggeber in gesonderter Urkunde (Anlage zum Maklervertrag) erteilten Vollmacht


§ 6 Geschäftsabwicklung, elektronische Medien

1. Von dem Schriftverkehr zwischen Versicherer/Produktanbieter und dem Auftraggeber erhält der Makler jeweils eine Kopie. Kann der Versicherer/Produktanbieter dieses Vorgehen nicht sicherstellen, übermittelt der Auftraggeber dem Makler auf entsprechende Bitte jeweils eine Kopie. Ebenso informiert der Auftraggeber den Makler über seinen Schriftwechsel mit dem Versicherer / Produktanbieter.

2. Die Abwicklung des Schriftverkehrs oder Datenaustauschs zwischen dem Makler und dem Auftraggeber erfolgt auch mittels E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmedien.



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§ 7 Datenschutz, Verschwiegenheit

  1. Die Rechte des Maklers zur Speicherung, Bearbeitung und Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus dem Merkblatt zur Datenschutzerklärung und der Einwilligungserklärung des Auftraggebers (Datenschutzklausel).

  2. Die Parteien sichern einander Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt werdenden Umstände zu, auch über das Vertragsende hinaus, soweit der Zweck und die Durchführung des Vertrags dem nicht entgegenstehen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Entsprechend des Umfanges des erteilten Maklerauftrags informiert der Auftraggeber den Makler vollständig und wahrheitsgemäß über seine Versicherungs-, Anlage- und Finanzierungswünsche sowie über alle für die Beurteilung seiner Versicherungs-, Vorsorge- und Vermögenssituation, die Erstellung des Bedarfsprofils, die Feststellung der Risikoneigung und die Erarbeitung eines Lösungskonzeptes relevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dazu gehört auch die Information über bereits bestehende oder angebahnte Verträge. Auf Anforderung gewährt der Auftraggeber dem Makler Einsicht in seine diesbezüglichen Unterlagen und stellt dem Makler ggf. Kopien zur Verfügung. Er informiert den Makler über seinen Schriftwechsel mit den Versicherern/ Produktanbietern.

2. Der Auftraggeber informiert den Makler unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über eine Änderung seiner persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Versicherungsrisiken. Ebenso informiert er den Makler über die Aufgabe seiner Finanzierungsabsicht, eine anderweitige Kreditaufnahme oder sonstige Umstände, die für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des gewünschten Darlehensvertrags von Belang sind.

3. Schadensfälle sind vom Auftraggeber direkt beim Versicherer anzuzeigen und der Makler ist zu informieren.

4. Zur Bestätigung der sachlich und inhaltlich richtigen Dokumentation der Beratung wird der Auftraggeber das Beratungsprotokoll unterzeichnen. Einwände gegen die Beratungsdokumentation (§ 4 Abs. 3 dieser Mandatsbestimmungen) hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt des Protokolls schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Makler geltend zu machen.

5. Verletzt der Auftraggeber eine der vorstehenden Mitwirkungspflichten, ist der Makler berechtigt, den Maklervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und ggf. Schadenersatz vom Auftraggeber zu fordern.


§ 9 Haftung

1. Der Makler erfüllt seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schäden unterhält der Makler eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

2. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten jeweils auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme (§ 9 Abs. 2 VerVermV – aktuell 1.230.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.850.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres, Stand August 2015) beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Pflichten, die für den Vertrag so wesentlich sind, dass deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährden würde (Kardinalpflichten). Hierzu zählen die in § 1 Abs.1 -5, §2 Abs.1-4 und §3 Abs.1 und 2 genannten Pflichten.

3. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab.

4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.


§ 10 Umwandlung / Übertragung .

1. Dem Makler ist es gestattet, sein einzelkaufmännisches Unternehmen während der Dauer des Vertragsverhältnisses in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft umzuwandeln mit der Folge, dass diese Gesellschaft als Rechtsnachfolger des Maklers in den Maklervertrag eintritt. In diesem Fall gelten die ergänzenden Bestimmungen in dem Merkblatt zur Datenschutzerklärung und der Einwilligungserklärung des Auftraggebers (Datenschutzklausel).

2. Dem Makler ist es gestattet, sein einzelkaufmännisches Unternehmen oder seine Makler-Gesellschaft ganz oder teilweise auf einen anderen Makler zu übertragen, z.B. durch Verkauf. In diesem Fall gilt Absatz1 entsprechend.


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§ 11 Vertragsbeendigung / Teilbeendigung

  1. Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten (Auftraggeber und Makler)

unter Einhaltung einer drei-monatigen Kündigungsfrist zum Quartals-Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Brief, E-Mail). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt; diese ist per Einschreiben zu erklären. Die Kündigung wird erst mit Zugang wirksam.



2. Vermittelte Verträge werden in ihrem Bestand von einer Beendigung des Maklervertrags nicht berührt.

3. Im Versicherungsgeschäft endet der Maklervertrag hinsichtlich der Risiken, für die eine Versicherung nicht binnen sechs Wochen nach Deckungsanfrage bei den Versicherern zu Stande gekommen ist und für die der Makler auch keine vorläufige Deckung eingeholt hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Voraussetzung hierfür ist, dass der zunächst ausgewählte Versicherer die Deckung des Risikos abgelehnt hat und der Makler nachweislich zwei weitere Versicherer erfolglos angefragt hat, das Risiko zu versichern. Hat der Makler einen Vertrag über vorläufige Deckung eingeholt, so gelten vorstehende Sätze 1 und 2 entsprechend, wenn mit dem Versicherer, der die vorläufige Deckung gewährt hat, ein Hauptvertrag nicht zu Stande kommt. Wird ein nicht von dem Makler vermittelter Versicherungsvertrag, der auf Wunsch des Auftraggebers künftig von dem Makler betreut werden soll, vom Versicherer nicht zur courtagepflichtigen Betreuung für den Makler freigegeben, ist der Makler berechtigt, den Maklervertrag bezogen auf diesen Versicherungsvertrag zu kündigen, oder eine angemessene Servicegebühr vom Auftraggeber zu verlangen.

4. Im Immobilien- und Finanzierungsgeschäft endet der Maklervertrag mit dem Zustandekommen des jeweiligen vermittelten Geschäfts für dieses Geschäft (Teilbeendigung). Hinsichtlich des Finanzierungsvorhabens, für das ein Kreditvertrag nicht binnen acht Wochen zu Stande gekommen ist, endet der Maklervertrag für dieses Finanzierungsvorhaben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Voraussetzung hierfür ist, dass der zunächst ausgewählte Kreditgeber die Kreditgewährung abgelehnt hat und der Makler nachweislich zwei weitere Kreditgeber nachgefragt hat, den Kredit zu gewähren. Bei Baufinanzierungen endet der Maklervertrag für dieses Finanzierungsvorhaben mit dem Nachweis nur einer weiteren erfolglosen Nachfrage bei einem anderen Kreditgeber.

5. Die Teilbeendigung lässt den Maklervertrag im Übrigen unberührt.

§ 12 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, wonach Ansprüche regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne große Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Sämtliche Ansprüche verjähren spätestens nach fünf Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde.


§ 13 Bausparen, Leasing

Für das Bauspar- und Leasinggeschäft gelten diese Bestimmungen entsprechend, ausgenommen § 2 Abs. 6.

















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Anlage 1 zum Maklervertrag vom ___.___._____

Maklervollmacht

Hiermit erteile/n ich/wir

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Name, Vorname Name, Vorname

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Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer

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PLZ, Ort PLZ, Ort

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

Claus Herrmann, Versicherung- & Immobilienmakler (Anschrift siehe Briefbogen)

- nachfolgend „Makler“ genannt

nachstehende Vollmacht:

Der Makler oder ein eventueller Rechtsnachfolger ist bevollmächtigt,

1. den Auftraggeber gegenüber Versicherern rechtsgeschäftlich zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Versicherer abzugeben und/oder entgegenzunehmen, Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen abzugeben und/oder entgegenzunehmen sowie Auskünfte zu beantragen, beispielsweise zur Vertragshistorie, zu bestehenden Versicherungsverträgen, zu dem jeweiligen Vertragsstand oder zu Schadens- bzw. Leistungsdaten;

2. im Namen des Auftraggebers, Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern und/oder zu kündigen;

3. Vertragsbestimmungen, Allgemeine Versicherungsbestimmungen und/oder ergänzende Informationen des Versicherers für den Auftraggeber entgegenzunehmen, die der Versicherer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen dem Auftraggeber auszuhändigen hat;

4. bei der Schadensabwicklung für die vom Versicherungsmakler vermittelten oder betreuten Versicherungen mitzuwirken;

5. Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten oder betreuten Versicherungsverhältnissen geltend zu machen und sonst wie bei der Schadenregulierung mitzuwirken;







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6. Untervollmachten zu erteilen. Der Auftraggeber ist insbesondere damit einverstanden, dass der Makler der Qualitypool GmbH, Hansestr. 14 in 23558 Lübeck und deren verbundene Unternehmen, insbesondere der Dr. Klein & Co. AG, Hansestr. 14 in 23558 Lübeck, eine Untervollmacht erteilt. Mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Unterbevollmächtigte in dem Umfang, wie sie auch dem Makler erteilt werden, ist der Auftraggeber einverstanden. Dies gilt auch für weitere Unterbevollmächtigte.

7. SEPA-Lastschriftenmandate im Namen des Kunden zu erteilen und zu widerrufen.

8. Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers einzureichen;





Der Makler oder ein eventueller Rechtsnachfolger ist zur Erfüllung der ihm nach dem Maklervertrag übertragenen Aufgaben berechtigt, Abwicklungsplattformen, Maklerpools oder andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.

Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Von der Unterrichtung durch Überlassung einer Kopie ausgenommen sind Prämien und Beitragsrechnungen des Versicherers.

Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet und kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Schriftform und ist an folgende Kontaktmöglichkeiten zu richten:

per E-Mail: Makler@Kanzlei-CHerrmann.de

per Post: Claus Herrmann – Versicherungs- & Immobilienmakler, Elbchaussee 435a, 22609 Hamburg

Die Vollmacht erlischt auch mit Beendigung des zugrunde liegenden Maklervertrages bzw. Maklerauftrages zwischen dem Makler und Auftraggeber.

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Ort, Datum



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1. Auftraggeber 2. Auftraggeber





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Anlage 2 zum Maklervertrag vom ___.___._____

Merkblatt zur Datenschutzerklärung

Aufgaben aus dem mit Ihnen geschlossenen Maklervertrag können wir als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler heute nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Die erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nehmen wir auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Danach ist die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Daten (Datenverwendung) zulässig, wenn das Gesetz sie erlaubt oder wenn Sie als Betroffener eingewilligt haben. Das BDSG erlaubt die Datenverwendung stets, wenn dies im Rahmen der Zweck-bestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht. Ebenfalls erlaubt es die Datenverwendung, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Datenverwendung überwiegt.

Um die mit dem Maklervertrag Ihnen gegenüber übernommenen Pflichten wahrnehmen zu können, erheben und speichern wir Ihre folgenden Daten:

Damit wir in der Lage sind, unsere Maklerdienstleistungen für Sie zu erbringen, sind wir mit Ihrer datenschutzrechtlichen Einwilligung im Maklervertrag berechtigt, Ihre Personen- und Vertragsstammdaten an folgende Empfänger weiterzugeben:











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Die Übermittlung und der Empfang der Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich der Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Makler und Versicherer über Maklerpools oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung.





Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung der Daten an:

Ihre Einwilligung im Maklervertrag vorausgesetzt, übermitteln wir Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an die Qualitypool GmbH bzw. einen Vertriebspartner der Qualitypool GmbH zum Zwecke der Beratung zu einer Finanzierung.

Übertragung

Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen ( z.B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Makler die Vertrags- und Leistungsdaten des Auftraggebers dem übernehmenden Makler zur Verfügung stellt und der übernehmende Makler in alle Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag eintritt. Damit soll insbesondere die nahtlose Betreuung des Auftraggebers auch bei Veränderungen beim Makler sichergestellt werden.

Der Makler wird den Auftraggeber vor der Weitergabe der Daten informieren sowie Namen und Anschrift des übernehmenden Maklers mitteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, der Datenübermittlung an den übernehmenden Makler binnen vier Wochen seit Kenntnis von der Datenübermittlung zu widersprechen.

Berichtigung, Löschung

Als Auftraggeber haben Sie jederzeit das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten Sie feststellen, dass die Ihre Person betreffenden Daten nicht korrekt sind, werden wir diese auf Ihren Hinweis berichtigen. Auch bei der Löschung von Daten verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Steht einer Löschung die Pflicht zur Aufbewahrung von Daten entgegen, so werden die Daten gesperrt.

Die vom Makler beanspruchten Maklerpools und Dienstleister können der Website des Maklers oder einem anzufordernden Merkblatt entnommen werden.







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EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Mit seiner Unterschrift unter dem Maklervertrag erklärt der Auftraggeber, die vorstehenden Erläuterungen zur Verwendung seiner Daten zur Kenntnis genommen zu haben und sich hiermit einverstanden zu erklären. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass im Falle der Umwandlung des einzelkaufmännischen Maklerunternehmens in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder im Falle der ganzen oder teilweisen Übertragung des Maklerunternehmens seine personenbezogenen Daten an diese Gesellschaft bzw. den übernehmenden Makler weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an die Unterbevollmächtigten des Maklers, insbesondere die Qualitypool GmbH, Hansestraße 14, 23558 Lübeck weitergegeben werden. Seine Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber ganz oder teilweise widerrufen. Insbesondere kann der Auftraggeber der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten widersprechen und jederzeit verlangen, dass eine Datenerhebung nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist. Der Widerruf kann formlos erfolgen, also auch fernmündlich, per E-Mail oder auf sonstigem Weg und zwar unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Per E-Mail: Makler@Kanzlei-CHerrmann.de

Per Telefon: 040 – 532 500 56

Per Post: Claus Herrmann – Versicherungs- & Immobilienmakler
Elbchaussee 435a, 22609 Hamburg

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Widerruf der Erklärung u.U. – abhängig vom Umfang des Widerrufs – zu Einschränkungen der ihm gegenüber zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere der Versicherungsmakler-dienstleistungen führen kann. Derartige Einschränkungen können daraus resultieren, dass eine Datenverwendung nur noch aufgrund einer Rechtsvorschrift erfolgen darf und der gesetzlich zulässige Rahmen begrenzt ist. Trotz Widerrufs oder vollständiger oder teilweise abgelehnter Einwilligungserklärung kann eine Datenverwendung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen erfolgen.

Ferner ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die von dem Makler erhobenen und gespeicherten Daten auch nach Beendigung des Auftrags beim Makler gespeichert bleiben, soweit und solange noch Ansprüche aus der Durchführung des Auftrages bestehen können. Das Recht des Auftraggebers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten nach dem Datenschutzrecht bleibt unberührt.













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Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers



1 Für den Fall, dass bestehende Verträge ausgenommen werden sollen, sind diese einzeln zu bezeichnen.



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